Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: Ihre Rechte nach der Kündigung

  • Sie haben eine Kündigung erhalten?
  • Sie möchten Ihre Rechte als Arbeitnehmer sichern?
  • Sie wollen eine faire Abfindung oder Weiterbeschäftigung?

Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung meist als wirksam – auch wenn sie unrechtmäßig war.

Dr. Andreas Heitmann

Dr. Andreas Heitmann

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich engagiert für Arbeitnehmer ein, die eine Kündigung erhalten haben.

Individuelle Beratung im Arbeitsrecht

Ich nehme mir Zeit, Ihre Situation als Arbeitnehmer nach einer Kündigung zu verstehen und entwickle maßgeschneiderte Strategien – für Abfindung, Weiterbeschäftigung oder Vergleich.

Über 25 Jahre
Erfahrung

Persönliche und vertrauensvolle Beratung

Engagiert und
kompetent

Effektive Bearbeitung
komplexer Fälle

Dr. Andreas Heitmann

Gemeinsam entwickeln wir die bestmögliche Lösung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Ich erkenne Chancen und Risiken frühzeitig und sorge für schnelle Termine, damit Sie Klarheit gewinnen.

So gehe ich für Arbeitnehmer vor:

  1. Kündigung prüfen – Form & Inhalt
  2. Erfolgsaussichten analysieren – realistisch & ehrlich
  3. Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen
  4. Vertretung im Gütetermin – oft Einigung möglich
  5. Abfindung verhandeln oder Weiterbeschäftigung sichern
  6. Vergleich abschließen – gerichtlicher oder außergerichtlicher Weg

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (meist drei Monatsgehälter). In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ich kläre das vorab transparent.

Kein Rechtsschutz? Ich prüfe für Sie, ob Prozesskostenhilfe möglich ist.

Abfindung oder Rückkehr?

Eine Kündigungsschutzklage zielt rechtlich auf Weiterbeschäftigung – oft wird jedoch eine Abfindung erzielt. Ich verhandle hart, aber fair für das beste Ergebnis.

Nehmen Sie Kontakt auf

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Besprechungstermin innerhalb von 24 Stunden zu erhalten. Gemeinsam klären wir Ihre Anliegen, prüfen rechtliche Schritte und entwickeln eine Strategie, die Ihren Interessen am besten gerecht wird.

Kontaktieren Sie mich noch heute telefonisch oder über das Kontaktformular auf meiner Website. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei in Berlin begrüßen zu dürfen und Ihnen die Bestmögliche Vertretung im Arbeitsrecht zu bieten.

030 / 22 69 22-0

berlin@preubohlig.de

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