Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte nach der Kündigung

Sie wurden gekündigt und wissen nicht, wie es weitergeht? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – kompetent, transparent und zielorientiert.

Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie unrechtmäßig war.

030 / 22 69 22-0

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Persönliche Beratung und individuelle Lösungen

Ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber rechtlichen Beistand suchen – ich nehme mir Zeit, um Ihre persönliche Situation zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und transparente Kommunikation sind für mich selbstverständlich.

Über 25 Jahre
Erfahrung

Persönliche und vertrauensvolle Beratung

Engagiert und
kompetent

Effektive Bearbeitung
komplexer Fälle

Dr. Andreas Heitmann

Ich lege großen Wert darauf, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen zu erarbeiten. Dank meiner fundierten Spezialisierung erkenne ich frühzeitig relevante Risiken und Chancen, sodass wir zeitnah passende Strategien entwickeln können. Dabei ist mir eine offene und transparente Kommunikation genauso wichtig wie eine zügige Terminvergabe, damit Sie stets einen klaren Blick auf Ihr Anliegen behalten.

Als Ihr Fachanwalt gehe ich systematisch vor:

  1. Prüfung der Kündigung – formelle und materielle Wirksamkeit
  2. Analyse der Erfolgsaussichten – individuell & ehrlich
  3. Erhebung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht
  4. Vertretung im Gütetermin – häufig wird dort bereits eine Einigung erzielt
  5. Verhandlung einer Abfindung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
  6. Abschluss – gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert (in der Regel drei Monatsgehälter). In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ich kläre vorab, welche Kosten auf Sie zukommen – transparent und ohne Überraschungen.

Kein Rechtsschutz? Es besteht ggf. die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe – auch darum kümmere ich mich für Sie.

Ziel: Abfindung oder Rückkehr in den Job?

Eine Kündigungsschutzklage zielt rechtlich zunächst auf die Weiterbeschäftigung – doch in der Praxis endet sie häufig mit einer Abfindung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Trennung einigen.

Ich verhandle hart aber fair, mit dem Ziel, das beste Ergebnis für Sie herauszuholen – sei es ein lukrativer Vergleich oder die Rückkehr in Ihren Job.